Rechnungswesen
Verordnung für Kirchgemeinden
Wegleitung für Kirchgemeinden ab 2018 (HRM2)
Die Erarbeitung der Grundlagen für die Rechnungslegung nach dem neuen Standard HRM2 geschieht
- ökumenisch
- in Etappen.
Ökumenisch: Der neue Kontenplan und das Handbuch wurden von beiden Landeskirchen gemeinsam erarbeitet. Sie gelten für evangelische und für katholische Kirchgemeinden gleichermassen.
In Etappen: Die Arbeitsgruppe der beiden Landeskirchen will von den Erfahrungen der Pilot-Kirchgemeinden und der übrigen Kirchgemeinden profitieren. Das Handbuch und der Kontenplan sind nun weit gediehen, aber noch nicht abschliessend von den Kirchenräten beschlossen und in Kraft gesetzt.
Das Handbuch dient als Orientierung und Hilfestellung für die Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger, Revisorinnen und Revisoren und Interessierte. Es soll helfen, die rechtlichen Grundlagen besser zu verstehen und möglichst stimmig anzuwenden.
Bei Fragen wende man sich an das Quästorat/Revisorat der eigenen Landeskirche.
Download: Handbuch Rechnungswesen nach HRM2 (1.2 MB)
Version 10 vom 08.02.2021
Download: Kontenplan; Bilanz, Kostenarten, Funktionen (evang. + kath.) (573,9 KB)
Stand: 20.06.2020
Download: Excel zum Erfassen eines Budgets nach HRM2 (476.3 KB)
gestaltet als Matrix von Funktionen und Kostenarten
Download: Vorlage für die Übernahmebilanz von HRM zu HRM2 (74,5 KB)
Download: Erläuterungen zum Ausfüllen der Übernahmebilanz (194,3 kB)
Download: Muster und Vorlagen für Anhänge nach HRM2
(für Nicht-Microsoft-NAV-Benutzer von Vorteil)
Download: Muster und Vorlage für Steuerabrechnungen nach HRM2
Finanzwesen, Fonds, Stipendien
Zentralsteuer, Finanzausgleich
Finanzausgleichsgesetz der Katholischen Landeskirche (Stand 1. Januar 2024)
Ausführungsverordnung zum Finanzausgleich (Stand 1. Juli 2024)
Checkliste Zentralsteuer- und Finanzausgleichsunterlagen ab 2024
Bau- und Strukturhilfekredit
Der Bau- und Strukturhilfekredit wurde von der Kath. Landeskirche 1991 auf Initiative von Kirchenratspräsident Dr. Peter Plattner als Bau- und Strukturhilfefonds ins Leben gerufen. Anlass war der Fall des Eisernen Vorhangs. In den ersten Jahrzehnten lag der Schwerpunkt bei der Unterstützung der Diözese Königgrätz (tschechisch: Hradec Králové) in Ostböhmen beim Umbau des ehemaligen Jesuitenkollegs zu einem diözesanen Pastoralzentrum (Nové Adalbertinum). Bischof Karel Otčenášek pflegte dazu eine rege Beziehung mit der katholischen Kirche im Kanton Thurgau.
2010 wurde der Fonds in einen Kredit umgewandelt und die Zwecksetzung ausgeweitet, so dass auch kirchliche Infrastrukturprojekte in Ländern der sog. Ersten Welt unterstützt werden konnten. Nennenswerte Beiträge gingen so auch an das Dominikanerinnen-Kloster Gwiggen (A) und an Sant'Anselmo Rom (I). Der überwiegende Teil der Unterstützung geht jedoch im Sinn einer kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit an Projekte in Afrika, Lateinamerika und Asien.
Aus den zahlreichen Begehren, die regelmässig eingehen, werden insbesondere solche ausgewählt, zu denen über einzelne Vertrauenspersonen ein direkter Kontakt besteht.
Aktuell stellt die Synode dafür den Betrag von CHF 90'000 pro Jahr zur Verfügung.
Reglement für den Bau- und Strukturhilfekredit
Beschluss der Kath. Synode betreffend Bau- und Strukturhilfekredit
Armenfonds, Jahrzeitenfonds
Stipendien
Anlagereglement
Der Kirchenrat hat 2021 ein Anlagereglement für Finanzanlagen erlassen, einen Anlageausschuss eingesetzt und ein Büro mit der Anlageverwaltung betraut.
Mitglieder des Anlageausschusses:
- Cyrill Bischof
- Cornel Stadler
- Erwin Wagner
- Beat Krähenmann
- Maria Streule (Quästorin)
Anlageverwalter: Novak, Thurnheer & Partners