Schutz vor körperlicher und sexualisierter Gewalt
Seelsorger*innen und andere kirchliche Mitarbeitende begleiten Menschen sowohl in schönen als auch in schwierigen und belastenden Lebensabschnitten, in denen sie besonders verletzlich sind. Das bedeutet für diese kirchlichen Mitarbeitenden eine grosse Herausforderung, der sie nur mit hoher Sensibilität für menschliche Beziehungen gewachsen sein können. Ihre Verantwortung nehmen sie dann wahr, wenn sie ihre Stellung, ihr Wissen und ihre Erfahrung zu Gunsten der ihnen anvertrauten Menschen einsetzen.
In ihrer Arbeit erfahren kirchliche Mitarbeiter*innen grosses Vertrauen, das Menschen ihnen entgegenbringen. Deshalb ist der pastorale Dienst ein sensibler Bereich, der Gefährdungen für Übergriffe aufweist und besonders bedacht werden muss.
Ein besonders sorgfältig zu gestaltender Bereich ist hierbei die Balance von Nähe und Distanz. Die Verletzung der sexuellen Integrität von anderen Menschen schafft viel Leid: im familiären Kontext, im Sport, in Jugendverbänden, in Heimen. Dass die katholische Kirche hinsichtlich ihrer Macht- und Abhängigkeitsstrukturen daran beteiligt war und ist, stellt zusätzlich zum menschlichen Leid einen massiven Glaubwürdigkeitsverlust für die Kirche dar. Dies behindert die gesamte Arbeit der Kirche und all jener Mitarbeitenden, die sich korrekt verhalten. Aus diesem Grund sind wir bestrebt, möglichen Übergriffen vorzubeugen.
Die Katholische Landeskirche Thurgau unterstützt die Umsetzung der Präventionsmassnahmen des Bistums Basel aktiv. Darüber hinaus setzt sie konkrete Massnahmen bei den Mitarbeiter*innen der Landeskirche um.
Konzept Bistum Basel
Innerhalb der dualen Struktur der römisch-katholischen Kirche im Bistum Basel sind sowohl der Bischof als Auftraggeber als auch die staatskirchenrechtlichen Instanzen als Anstellungsbehörden für das Personalwesen zuständig. Sie sind gemeinsam verantwortlich, dass die Massnahmen zur Prävention und Intervention umgesetzt werden.
Adressaten dieses Konzeptes sind grundsätzlich alle Personen im kirchlichen Dienst, sowie auch Freiwillige in sensiblen Bereichen. Das Konzept richtet sich insbesondere an alle, die als Vorgesetzte Verantwortung für die Personalführung haben und für die Anstellung, Begleitung und Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zuständig sind.
Im Wissen darum, dass in der Kirche viele unterschiedliche Formen von Machtmissbrauch vorkommen (z.B. spiritueller Machtmissbrauch, Machtmissbrauch im Bereich Gender, Mobbing), beschränken sich diese Ausführungen auf sexuelle Übergriffe.
Umsetzungshilfe Thurgau
Der Katholische Kirchenrat des Kantons Thurgau ersucht und ermutigt die Kirchgemeinderäte, in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber bei der Umsetzung dieses Konzepts gegenüber den Mitarbeitenden tatkräftig und konsequent mitzuwirken. Des Weiteren kommt den Behörden eine gewisse Verantwortung für den Bereich der freiwilligen Helferinnen und Helfer zu. Um die Umsetzung zu erleichtern, hat der Kirchenrat die vorliegende Umsetzungshilfe erarbeitet. Sie fokussiert, konkretisiert und erweitert das Konzept des Bistums im Blick auf die Arbeit der Kirchgemeindebehörden.
Massnahmen der Landeskirche
Alle Mitarbeiter*innen der Landeskirche müssen den Privatauszug vorweisen. Zudem müssen Mitarbeiter*innen, welche in sensiblen Bereichen Tätig sind, zum Beispiel in der Arbeit mit Jugendlichen, Menschen mit Beeinträchtigungen, in der Spital- und Asylseelsorge usw., den Sonderprivatauszug vorwiesen.
Jährlich wird der Kurs "Nähe und Distanz" für Angestellte und Freiwillige aus Pfarreien und Kirchgemeinden angeboten. Für die Mitarbeiter*innen der Landeskirche ist die Kursteilnahme verpflichtend.
Kurse "Nähe und Distanz"
Im Rahmen des diözesanen Präventionskonzepts sollen möglichst alle kirchlichen Mitarbeiter*innen sensibilisiert werden auf die Frage, wie viel Nähe zu anderen Menschen gut ist und wann die Nähe das Gegenüber stört oder gar verletzt. Dazu sollen grundlegende Informationen über Schutzmassnahmen und Beratungsstellen bei Übergriffen vermittelt werden.
Der nächste Kurs für Mitarbeiter*innen der Landeskirche findet statt am:
Dienstag, 23. April 2024, 19.00 - 22.00 Uhr, im Zentrum Franziskus, Weinfelden.
Veranstaltung und Anmeldung
Für Kurse und Coachings empfiehlt die Landeskirche Thurgau Frau Monica Kunz aus Frauenfeld. Zur Website
Hilfsmittel und Unterlagen
Sexueller Übergriff - was tun? | Informationsseiten des Bistums Basel |
Opferhilfe | Fachstelle Opferhilfe Thurgau |
Schutzkonzepte Limita | Bausteine für ein Schutzkonzept |
LUSTIG. LÄSTIG. STOPP! | Broschüre zu sexueller Belästigung (Kanton Thurgau) |
Medien zum Thema Missbrauch | Download und Streaming bei der Mediothek |
Prävention vor sexualisierter Gewalt | Materialien für die Jugendarbeit (Erzbistum Freiburg) |
Zum Schutz der Schwächsten | Artikel zu den Präventionskursen (forumKirche) |
Sexualisierte Gewalt in der Bibel | Zeitschrift "Bibel und Kirche" 1 / 2023 |
Ansprechperson
Michaela Berger-Bühler
Generalsekretärin
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michaela.berger@kath-tg.ch