Die Integration von Menschen mit einer sichtbaren oder nicht sichtbaren Beeinträchtigung ist zu einem zentralen Gedanken der Gesellschaft und des Bildungswesens geworden. Integration heisst, Menschen miteinzubeziehen, egal welche Voraussetzungen sie mitbringen. Immer mehr werden Schüler*innen mit einer Beeinträchtigung auch in den Regelunterricht integriert. Dabei kann es sich um ganz verschiedene Beeinträchtigungen wie ADHS, Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) sowie körperliche und/oder kognitive Beeinträchtigungen handeln. Diese Schüler*innen bringen individuelle Voraussetzungen mit, die den Religionsunterricht beeinflussen. Es gibt viele Wege, individuellen Bedürfnissen entgegenzukommen. Eine dem Menschen zugewandte Haltung (ohne Wertung), fachliches Wissen und eine gute Beratung sind hierbei zielführend. 

Unter Heilpädagogischem Religionsunterricht (HRU) wird der kirchliche Religionsunterricht an Sonderschulen, heilpädagogischen Schulen und Institutionen sowie der Regel-Religionsunterricht mit integrierten beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen verstanden. Diese Kinder und Jugendlichen können bei einer starken Beeinträchtigung, bei der die Partizipation im Unterricht aber möglich ist, einen Sonderschulstatus haben (InS). Der Heilpädagogische Religionsunterricht ist Teil des pädagogischen Handelns der Kirche. Wo immer möglich, soll neben dem Unterricht in den Sonderschulen die Integration in der jeweiligen Kirchgemeinde bzw. Pfarrei angestrebt werden. HRU Religionslehrpersonen nehmen dazu Kontakt mit der jeweiligen Kirchgemeinde bzw. Pfarrei auf.

(Auszug: Wegleitung Heilpädagogischer RU; Grundlagen und Umsetzungen)

Merkblatt Integration

Integrieren heisst Chancen eröffnen (Bericht aus SKZ)

Hilfen bei verhaltenseigenen Kindern (3 Formulare)

Verzeichnis Sonderschulen im Thurgau

Evang. Fachstelle Heilpädagogischer Religionsunterricht

Hände Heilpädagogischer Religionsunterricht
Bild: fotolia.com

 

Ziele, Inhalte, Lehrplan

Der HRU wird grundsätzlich ökumenisch erteilt. Ziele und Inhalte sind im deutschschweizerischen ökumenischen Lehrplan zum HRU beschrieben. 

Dieser Lehrplan steht zum Download bereit.
Lehrplan HRU

Beratung durch die Fachstelle REP

Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung sind Teil unserer Gesellschaft und nehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten am Leben in Schule und Kirche teil. In der Regelschule ist lernen mit einer Beeinträchtigung integrativ möglich. Eine separative Beschulung bieten Sonderschulen und die Heilpädagogischen Zentren im Kanton. Um Kirchgemeinden und Lehrpersonen im Religionsunterricht in Fragen der Integration und Inklusion unterstützen zu können, besteht das Angebot einer heilpädagogischen Fachberatung und Begleitung.

  • Beratung und Begleitung heilpädagogischer Fragen im Religionsunterricht
  • Unterrichtsbesuche und Reflexion im Zusammenhang mit Fragen der Integration/Inklusion
  • Beratung der Kirchgemeinden bei Fragen Integration und Vorbereitung/Hinführung Sakramente

Zusatzausbildung HRU

Die Zusatzausbildung befähigt dazu Religionspädagogisches Handeln und Feiern mit Kindern und Jugendlichen, die eine Behinderung oder einen speziellen Förderbedarf haben, zu planen, durchzuführen und auszuwerten. Diese Zusatzausbildung HRU ist als Modul 13 im Bildungsgang Katechese von ForModula akkreditiert.

Die Landeskirchen sorgen über die ökumenische deutschschweizerische Zusatzausbildung HRU für geeignete Lehrpersonen HRU. Die Katholische Landeskirche übernimmt die Ausbildungskosten. Ausgenommen sind Fahrspesen, Kost und Logis.
Der aktuelle Kurs dauert  von Januar - November 2024 (ca. 2 Tage pro Monat).

Ansprechperson für Integration und HRU

Julia Walch

Julia Walch

Fachperson für Integration und HRU

+41 79 891 36 97
julia.walch@kath-tg.ch