Im Pentorama genehmigte die Synode am 22. Oktober alle drei Teile des neuen Kirchenorganisationsgesetzes. An der zweiten Sondersitzung beriet das Parlament vor allem Änderungen beim Kirchgemeindegesetz. In fast allen Punkten folgten die Synodalen den Vorschlägen von Kirchenrat und Spezialkommission.

Nach sieben Jahren Vorbereitung ist ein grosser Schritt hin auf ein neues Gesetz getan. Das aktuelle Kirchenge-setz aus dem Jahr 1968 könnte bereits 2022 ersetz werden. Das Kirchenorganisationsgesetz wird ersetzt durch eine Verfassung, einem Landeskirchengesetz und einem Kirchgemeindegesetz. Letzteres war insbesondere für die Vertreter*innen des Kirchenvolkes von Bedeutung. 

Die meisten Paragrafen winkten die Mitglieder ohne Kommentar durch. Mitgliedschaft und Stimmrecht innerhalb der pastoralen Leitungspersonen gaben jedoch Anlass zur Diskussion. Letztendlich entschied das Parlament, dass die Gemeindeleitung weiterhin Stimmrecht in der Behörde hat. Dagegen beschlossen die Synodalen mit 34 zu 30 Stimmen, dass Kirchenpfleger bei einer Anstellung von mehr als 15% nicht mehr Mitglied der Behörde sein kön-nen. Dieser sehr knappe Entscheid verdeutlichte bei diesem Thema die grösste Uneinigkeit innerhalb der Synode.

Das Gesetz geht zum Kanton

In der Schlussabstimmung wurden die bereinigten Gesetzestexte fast alle einstimmig angenommen –nur beim Kirchgemeindegesetz gab es eine Gegenstimme. Eine Redaktionskommission nimmt demnächst eine Schlusslesung vor. Anschliessend gehen die Gesetze zur Vorprüfung an den Kanton. Voraussichtlich schon 2021 stimmen die katholischen Kirchbürger*innen über die neue Verfassung ab.

Synodenpräsident Dominik Diezi dankte am Ende der Sondersitzung für die geleistete Arbeit – allen voran dem Kirchenrat und Generalsekretär Urs Brosi für die Hauptarbeit. Sein Dank gebührte aber auch der Expertenkommission, der vorberatenden Kommission der Synode und allen Mitgliedern der Synode.

23.10.2020 / Kommunikationsstelle Landeskirche

Sondersynode
Quelle: Manuel Bilgeri
Die Synode berät corona-konform die neuen Kirchengesetze.

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