Die Kirchgemeinden sind verpflichtet, in Ergänzung zur Landeskirchenverfassung (LKV, RB 188.21) und zum Kirchgemeindegesetz (KGG, RB 188.23) eine eigene Kirchgemeindeordnung (KGO) zu erlassen.
Die KGO muss einige Punkte regeln:
- Grösse des Kirchgemeinderats, des Wahlbüros und der RPK
- Finanzkompetenz des Kirchgemeinderats
- Publikationsorgan der Kirchgemeinde
Die KGO kann weitere Punkte regeln:
- Wann sind Wahlen an der Urne durchzuführen und wann sind Abstimmungen geheim durchzuführen? Darf der Kirchgemeinderat dies entscheiden?
- Dürfen einige umfangreichere Unterlagen für die Stimmberechtigten nur digital zur Verfügung gestellt werden?
- Dürfen die Kandidierenden bei offenen Wahlen auch gesamthaft ("in globo") gewählt werden?
- Welche Aktivierungsgrenze gilt bei Investitionen?
Vorlage
Der Kirchenrat hat eine Vorlage erstellt, welche die Kirchgemeinderäte als Grundlage für die Erarbeitung ihrer Kirchgemeindeordnung verwenden dürfen. Die Vorlage besteht aus einem Word-Dokument, das verändert werden muss (die minimal erforderlichen Anpassungen sind gelb markiert), und einem PDF-Dokument, das die vorgeschlagenen Bestimmungen erläutert.
Mustervorlage für Kirchgemeindeordnung (Word mit automatischer Nummerierung)
Auskunft zur Kirchgemeindeordnung:
Michaela Berger-Bühler
Generalsekretärin
+41 71 626 11 13
+41 79 742 89 76
michaela.berger@kath-tg.ch
Hermann Herburger
Stellvertretender Generalsekretär
+41 71 626 11 15
hermann.herburger@kath-tg.ch