Voranzeige
Die Sommersitzung der Synode findet am Montag, 21. Juni 2021 ab 8.20 Uhr statt. Als Ort ist nochmals das Pentorama in Amriswil vorgesehen. Zuschauer*innen können die Synode von der Galerie aus verfolgen (Voranmeldung an das Generalsekretariat erwünscht).
Kreditanträge
Die Synode wird darüber entscheiden, ob die Landeskirche eine Datenbank für die 82'000 Kirchenmitglieder aufbauen soll, die in Zukunft den katholischen Pfarrämtern zur Verfügung steht. Diese Zentralisierung dient primär der einfacheren Datenbewirtschaftung, hat aber auch einen Vorteil, dass dieselbe Software in verschiedenen Kirchgemeinden genutzt wird. Rund die Hälfte der Kirchgemeinden ist an der vorgesehenen Lösung interessiert. Für die Initialisierung sind rund CHF 75'000 vorgesehen, für den Betrieb jährlich CHF 35'000.
Ein weiterer Kreditantrag betrifft das Gesuch um Unterstützung des geplanten Neubaus der Kaserne der Schweizergarde in Rom. Der Kirchenrat beantragt CHF 100'000 an das Projekt, das rund CHF 55 Mio. kosten soll.
Rechnung 2020
Standardtraktanden der Sommersitzung sind der Jahresbericht und die Jahresrechnung. Letztere schliesst mit einem hohen Ertragsüberschuss von CHF 754'833. Massgebend dafür waren mehrere vakante Stellen, der Ausfall verschiedener Veranstaltungen, die wegen der Pandemie nicht durchgeführt werden konnten, sowie mehrere ungeplante und einmalige Sondererträge (u.a. wegen der Auflösung der bisherigen Rechtsform für das Pfarreiblatt forumKirche).
Übergangsbestimmungen
Eine Woche vor der Synodensitzung wird das katholische Kirchenvolk über die von der Synode im November 2020 beschlossene neue Landeskirchenverfassung abstimmen. In Kenntnis des Ergebnisses wird die Synode nun über weitere Übergangsbestimmungen entscheiden, die vor allem die Zuständigkeit bei der Vorbereitung der Synodalwahlen vom 13. Februar 2022 betreffen: Die Vorbereitung der Wahlen soll im laufenden Jahr bereits so erfolgen, wie sie gemäss der neuen Rechtsgrundlage vorgesehen ist; die neue Verfassung wird allerdings erst per 2022 in Kraft treten, sofern der Grosse Rat in der Zwischenzeit die Genehmigung erteilt.
Motion Naeff
Der Synodale Rainer Naeff hat eine Motion eingereicht, mit welcher der Kirchenrat beauftragt werden soll, die Landeskirchenkonferenz zu reaktivieren. Bei der Landeskirchenkonferenz handelt es sich um eine Zusammenkunft der zehn kantonalkirchlichen Exekutiven (Kirchenräten) aus den zehn Kantonen des Bistums Basel, dies jedoch ohne Beisein des Bischofs und seiner Vertreter*innen. Der Motionär möchte, dass Anliegen aus der Synode und der Kirchenbasis unter den Landeskirchen besser vernetzt und gebündelt werden, bevor sie mit Nachdruck dem Bischof vorgebracht werden.
Urs Brosi, Generalsekretär
zu den Unterlagen der Synodensitzung
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