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Die Katholische Synode des Kantons Thurgau hat am 29. November 2018 mit 80 gegen 5 Stimmen die Resolution "Für eine glaubwürdige Kirche" beschlossen. Darin ersucht sie den zukünftigen Präsidenten der Schweizer Bischofskonferenz, Bischof Felix Gmür, an der Versammlung der Präsidenten der nationalen Bischofskonferenzen in Rom fünf Anliegen einzubringen.


Die Katholische Synode des Kantons Thurgau an Diözesanbischof Dr. Felix Gmür

Resolution im Hinblick auf die Versammlung der Präsidenten der Bischofskonferenzen zum „Schutz von Minderjährigen“ vom 21.–24. Februar 2019 in Rom

Für eine glaubwürdige Kirche

«Wann hören diese Schreckensbotschaften von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche auf?» fragen sich aktuell viele katholische Kirchenmitglieder. Kann man weiterhin hinter einer solchen Kirche stehen? Sprachlosigkeit macht sich breit. Viele möchten die Zeit am liebsten zurückdrehen, ungeschehen machen, was geschehen ist. Das würden auch wir gerne, wenn wir an die Leiden der Opfer denken. Tatsache aber ist, dass weder zurückgehen noch stillstehen möglich ist – die Zeit geht vorwärts, darum sind jetzt Einsicht und Tatkraft gefragt.

Aus einem solchen Tiefpunkt kommt man nur mittels grossem Kraftaufwand heraus und durch eine neue, mutige Strategie. Mit der kommenden Versammlung der Präsidenten der Bischofskonferenzen zum «Schutz von Minderjährigen» vom 21.–24. Februar 2019 zeigen die Entscheidungsträger in Rom und weltweit, dass sie sich ihrer gemeinsamen Verantwortung bewusst sind und notwendige Schritte einleiten.

Als gewählte Vertreter der katholischen Bevölkerung im Kanton Thurgau unterstützen wir diese Anstrengungen. Nicht persönliche oder interessenorientierte Machtpolitik darf die nächste Marschetappe bestimmen, sondern die Überzeugung, dass nur Veränderungen und klare Signale nach Aussen helfen können.

Welches sind die Felder, bei denen am Dringendsten Veränderungen geboten sind? Als eine Versammlung getaufter Christinnen und Christen legt die Synode ihrem Diözesanbischof Dr. Felix Gmür die folgenden fünf zentralen Punkte vor und ersucht darum, diese mit Nachdruck in die einschlägige kirchliche Diskussion einzubringen:

1.  Es braucht eine umfassende und unabhängige Aufarbeitung bzw. Aufklärung aller Missbrauchsfälle. Ein glaubwürdiger Neubeginn ist nur möglich, wenn die Kirche alles in ihrer Macht Stehende unternimmt, geschehenes Unrecht aufzudecken. Um das Vertrauen in die nicht der Gewaltentrennung unterworfene hierarchische Führungsstruktur wiederherzustellen, erscheint eine externe Untersuchungskommission unabdingbar. Mit den staatlichen Stellen ist zudem ohne Wenn und Aber zu kooperieren.

2.  Das Furchtbare, das im Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch geschehen ist, lässt sich nicht wiedergutmachen. Notwendig ist weiterhin die ehrliche und glaubwürdige Bitte um Vergebung. Ferner ist alles Menschenmögliche zu tun, was an finanzieller, menschlicher, psychologischer und spiritueller Unterstützung zur Verbesserung der Situation der Opfer beiträgt.

3.  Erforderlich sind Reformen, die dort ansetzen, wo Geschlechtszugehörigkeit oder Forderungen nach bestimmten Lebensformen für kirchliche Berufe entweder gewisse Menschen ablehnen, speziell anziehen oder andere früher oder später in eine persönliche Not treiben. Weder sollen Menschen durch das Geschlecht selbst noch durch den entsprechenden Umgang mit der eigenen Geschlechtlichkeit berufliche Ungleichheiten erfahren. Die Aufhebung des Pflichtzölibats und die Einführung der Frauenordination wären starke, mutige Zeichen, welche Rom senden könnte, um zu zeigen, dass es der obersten Kirchenleitung ernst ist mit der Aufarbeitung dieses Skandals. Es muss eine offene Auseinandersetzung darüber geben, ob sexualisierte Gewalt durch den Pflichtzölibat, die negative Einstellung zur Homosexualität und den Klerikalismus gefördert wird.

4.  Es braucht einen positiven Blick auf die menschliche Sexualität. An die Stelle der negativen Sichtweise von Sexualität als einem als gefährlich empfundenen Trieb muss ein verantwortungsbewusster Umgang mit der Sexualität als einem wunderbaren göttlichen Geschenk treten. Die letzte Familiensynode von 2015 hat Schritte in die richtige Richtung unternommen. Diesen Weg gilt es konsequent weiter zu gehen.

5.  Unabdingbar erscheinen strukturelle Reformen der Kirche an Haupt und Gliedern. Der rote Faden durch all diese unerträglichen Missbrauchsfälle ist ein eklatanter Machtmissbrauch. Wenn Mandatsträger geschaffene Abhängigkeiten ausgenutzt haben, hat das System alles getan, um das begangene schwere Unrecht zu vertuschen. Soll sich daran dauerhaft etwas ändern, so kommt die Kirche nicht darum herum, die Macht auch in der Kirche zu teilen und so wirksamer zu kontrollieren. Wegleitend darf dabei nicht der Ruf der Kirche sein, der nicht beschädigt werden darf, sondern muss das bewusste Hinsehen auf schuldiges Verhalten kirchlich tätiger Personen sein.

Mit dieser Resolution bringt die katholische Synode des Kantons Thurgau die Bestürzung über die Missbrauchsfälle und ihre Besorgnis um die Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche zum Ausdruck. Sie unterstützt Diözesanbischof Dr. Felix Gmür in seinen eigenen einschlägigen Bestrebungen und bittet ihn, die genannten Anliegen anlässlich der Bischofsversammlung in Rom mit Entschiedenheit zu vertreten.

Katholische Synode des  Kantons Thurgau
Der Präsident: Die Aktuarin:
Dr. Dominik Diezi          Monika Künzli

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