Nach den Bundesratsbeschlüssen vom 26.05.2021 gelten ab 31.05.2021 folgende Lockerungen:
Veranstaltungen ohne Publikum sind bis max. 50 Personen erlaubt.
Dies betrifft beispielsweise Führungen in Museen, Treffen von Vereinsmitgliedern oder andere Veranstaltungen im Unterhaltungs- und Freizeitbereich. Auch hier gilt Masken- und Abstandspflicht.
Veranstaltungen mit Publikum sind mit folgenden Einschränkungen möglich:
- Die maximale Anzahl Besucherinnen und Besucher ist beschränkt auf 100 Personen drinnen und 300 Personen draussen – dies gilt auch für Gottesdienste. Mitwirkende Personen sind nicht mehr mitzuzählen.
- Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal die Hälfte der Raumkapazität.
- Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske muss immer getragen werden. Der Gang zur Kommunion ist zulässig.
- Zwischen den Besucherinnen und Besuchern muss jeweils ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
- In den Gottesdiensten darf die versammelte Gemeinde ab dem 19. April 2021 wieder singen; allerdings müssen die Gottesdienstbesucher auch zum Singen die Schutzmaske tragen. Chorgesang in Innenräumen ist noch nicht erlaubt, jedoch dürfen Kirchenchöre im Freien wieder singen.
- An Publikumsveranstaltungen ist Essen und Trinken auf den Sitzplätzen erlaubt, wenn die Kontaktdaten erhoben werden.
Bitte prüfen Sie die spezifischen Regelungen vor Ort - auf der Pfarrei-Website oder direkt beim entsprechenden Pfarramt.
Spezifische Informationen für kirchliche Bereiche finden Sie unter www.kath-tg.ch/de/corona
26.05.2021 / Kommunikationsstelle Landeskirche
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