Auf das Jahr 2022 ist eine neue Verfassung der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau in Kraft getreten (kurz: LKV).
Die Synode hat die Verfassung am 26. November 2020 beschlossen. Die Stimmberechtigten der Landeskirche haben ihr in der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 mit 7'621 JA (90 %) zu 819 NEIN (10 %) bei einer Stimmbeteiligung von 18 % zugestimmt. Der Grosse Rat des Kantons Thurgau genehmigte sie am 4. Oktober 2021.
Zusammen mit der Landeskirchenverfassung (LKV) sind zwei Gesetze in Kraft gesetzt worden:
- Gesetz über die Katholische Landeskirche (LKG) --> kantonalkirchliche Ebene
- Gesetz über die katholischen Kirchgemeinden (KGG) --> kirchgemeindliche Ebene
Die drei Erlasse, LKV, LKG und KGG, ersetzen das frühere Kirchenorganisationsgesetz der Kath. Landeskirche Thurgau (KOG) aus dem Jahr 1968.
Geltende Rechtsgrundlagen (seit 2022)
Ausser Kraft gesetztes (früheres) Recht (bis 2021)
Unterlagen aus dem Revisionsprozess
Nachfolgend können Sie chronologisch rückwärts alle relevanten öffentlichen Dokumente zu diesem grossen Revisionsprojekt einsehen, d. h. das Ergebnis der Volksabstimmung, die Erlassanträge der Spezialkommission und des Kirchenrats, die ausführliche Botschaft des Kirchenrats an die Synode u.a. Damit soll der Prozess zur Totalrevision des Kirchenorganisationsgesetzes von 1968 dokumentiert bleiben.