Auf das Jahr 2022 ist eine neue Verfassung der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau in Kraft getreten (kurz: LKV).

Die Synode hat die Verfassung am 26. November 2020 beschlossen. Die Stimmberechtigten der Landeskirche haben ihr in der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 mit 7'621 JA (90 %) zu 819 NEIN (10 %) bei einer Stimmbeteiligung von 18 % zugestimmt. Der Grosse Rat des Kantons Thurgau genehmigte sie am 4. Oktober 2021.

Zusammen mit der Landeskirchenverfassung (LKV) sind zwei Gesetze in Kraft gesetzt worden:

  • Gesetz über die Katholische Landeskirche (LKG) --> kantonalkirchliche Ebene
  • Gesetz über die katholischen Kirchgemeinden (KGG) --> kirchgemeindliche Ebene

 

Die drei Erlasse, LKV, LKG und KGG, ersetzen das frühere Kirchenorganisationsgesetz der Kath. Landeskirche Thurgau (KOG) aus dem Jahr 1968.

Entwürfe
Quelle: Kath. Landeskirche Thurgau

Geltende Rechtsgrundlagen (seit 2022)

Ausser Kraft gesetztes (früheres) Recht (bis 2021)

Unterlagen aus dem Revisionsprozess

Nachfolgend können Sie chronologisch rückwärts alle relevanten öffentlichen Dokumente zu diesem grossen Revisionsprojekt einsehen, d. h. das Ergebnis der Volksabstimmung, die Erlassanträge der Spezialkommission und des Kirchenrats, die ausführliche Botschaft des Kirchenrats  an die Synode u.a. Damit soll der Prozess zur Totalrevision des Kirchenorganisationsgesetzes von 1968 dokumentiert bleiben.

Volksabstimmung vom 12./13. Juni 2021

Botschaft des Kirchenrats und der Spezialkommission (August 2020)

Erlassanträge der Spezialkommission der Synode (Februar 2020)

Synopsen zwischen den Fassungen Kirchenrat (2017) und Spezialkommission (2020)

Änderungsanträge der Mitglieder der Synode (Sept. bis Nov. 2020)

Einführungsveranstaltungen (April und Juni 2020)

Erlassantrag des Kirchenrats (Juni 2017)

Entwürfe des Kirchenrats für die Vernehmlassung (Februar 2017)