Begrifflich weg von Laien und Assistenten

19.07.2019 / Bistum Basel, Dr. Markus Thürig, Generalvikar

Ab dem 1. August 2019 gelten im Bistum Basel offiziell folgende Bezeichnungen für Berufsgruppen und Funktionen:

a) Priester bezeichnet die Berufsgruppe; Vikar bzw. Kaplan bezeichnet die Funktion als Mitarbeiter; Pastoral­raumpfarrer, Pfarrer, Pfarradministrator und leitender Priester bezeichnet die Funktion in einer Leitungsaufgabe.

b) Diakon bezeichnet die Berufsgruppe; Diakon, Jugendseelsorger, Betagtenseelsorger u.a. bezeichnet die Funk­tion als Mitarbeiter; Pastoralraumleiter, Gemeindeleiter, Stellenleiter bezeichnet die Funktion in einer Leitungsauf­gabe.

c) Theologe/Theologin (bisher: Laientheologe/Laientheo­login) bezeichnet die Berufsgruppe; Pfarreiseelsorger/-in (bisher: Pastoralassistent/-in), Jugendseelsorger/-in, Betagtenseelsorger/-in u.a. bezeichnet die Funktion als Mit­arbeiter/-in; Pastoralraumleiter/-in, Gemeindeleiter/-in, Stellenleiter/-in bezeichnet die Funktion in einer Leitungs­aufgabe.

Diesen drei Berufsgruppen gemeinsam ist das abge­schlossene Theologiestudium, die Berufseinführung im Bistum Basel (oder eine gleichwertige Ausbildung) und die Ernennung/Beauftragung (Missio canonica) durch den Bischof bzw. Bischofsvikar. Die Personen aus einer die­ser drei Berufsgruppen werden als Seelsorger/Seelsor­gerin bezeichnet.

d) Katechet/Katechetin bezeichnet die Berufsgruppe; un­terschieden wird nach Ausbildungsniveau zwischen Ka­techet/-in (RPI/KIL/FH), die mit einer Missio canonica durch den Bischof bzw. Bischofsvikar beauftragt sind, und Ka­techet/-in (nach ForModula), die mit einer Beauftragung durch die Leitung der Pfarreiarbeiten. Die Bezeichnung Religionspädagoge/Religionspädagogin wird nicht ver­wendet, weil damit der spezifisch kirchliche Verkündigungsauftrag zu wenig akzentuiert und das schulisch-pädagogische Wirken zu einseitig betont wird. Der Auftrag der Katecheten/Katechetinnen wird umfassender verstan­den.

Die neuen Bezeichnungen werden ab dem 1. August 2019 verwendet. Dokumente jeglicher Art, in denen die bishe­rigen Bezeichnungen verwendet werden, behalten ihre Gültigkeit. Sie werden nach und nach angepasst. Die Än­derungen beziehen sich ausschliesslich auf die Berufsgruppen- bzw. Funktionsbezeichnung. Es gibt damit kei­ne Änderungen in Fragen der Zulassung, der Berufsprofile, der Anstellung oder Ähnlichem. 

Neue Berufsbezeichnungen
Foto: Sabine Rüthemann

 

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