Finanz- und Rechnungswesen für Kirchgemeinden

Grundlagen

Der Kirchgemeinderat verantwortet gegenüber der Kirchgemeindeversammlung das Rechnungswesen der Kirchgemeinde (strategische Ebene). Die Verwalterinnen und Verwalter sind gewählt, um für die Verwaltung der Finanzen und für das Rechnungswesen besorgt zu sein (operative Ebene). Sie können diese Aufgaben selbst wahrnehmen oder jene Person beaufsichtigen, die vom Kirchgemeinderat mit der Aufgabe betraut worden ist.

 

Für das Finanz- und Rechnungswesen der katholischen Kirchgemeinden bestehen umfangreiche rechtliche Grundlagen:

§ 35 und § 41 LKV, § 36 und § 37 LKG, § 14 bis § 25 KGG

Verordnung über das Rechnungswesen der katholischen Kirchgemeinden (RB 188.251)

Finanzausgleichsgesetz der Kath. Landeskirche TG (RB 188.252)

Verordnung betreffend die Stiftungsaufsicht (RB 188.272)

Rechnungslegungsmodell HRM2

Die Kirchgemeinden haben seit 2020 ihre Rechnungen gemäss einem neuen Kontenplan zu gestalten, der die Vorgaben des Harmonisierten Rechnungslegungsmodells 2 (HRM2) berücksichtigt.

Handbuch Rechnungswesen für Kirchgemeinden im Kanton Thurgau (ökumenisch)

Kontenplan des Kirchenrats für die Kirchengemeinden

Muster und Vorlagen für Anhänge nach HRM2

 

Projekt "ÖkFibu"

Die Landeskirche bietet den Verwalterinnen und Verwaltern ein Buchhaltungsprogramm an, das fast vollständig vorbereitet ist auf die Anforderungen der Kirchgemeinden. Dabei handelt es sich um Microsoft Dynamics NAV. Das Programm wird auf einem Server im Thurgau betrieben (Firma Root AG in Bürglen) und von der Firma Prisma AG unterhalten.

Der First-Level-Support wird durch Frau Kathrin Nater gewährleistet.

Die Konditionen für eine Teilnahme an diesem ökumenischen Buchhaltungsprogramm ("ökFibu") erfahren Sie beim Quästorat der Landeskirche (maria.streule@kath-tg.ch).

Finanzausgleich

Zentralsteuern

§ zu Zentralsteuern

Checkliste zur Einreichung der Zentralsteuern

Armenfonds

Internes Kontrollsystem (IKS)

Text aus neuer RVO

Informationen zum internen Kontrollsystem (IKS) und zu den Grundsätzen eines Finanzplans

Grundsätze internes Kontrollsystem (IKS)

Formular Umsetzung IKS

 

Finanzplan

Text aus neuer RVO

+ Tool

Revision in den Kirchgemeinden

 § Rechtsgrundlage
...der Rechnungsprüfungskommission der Kirchgemeinde, vor der Kirchgemeindeversammlung (§ 14 KGG)

..Text 

 

Revisionsprotokolle + Leitfaden

Verordnung über das Rechnungswesen der katholischen Kirchgemeinden (RB 188.251)
Verordnung betreffend die Stiftungsaufsicht (RB 188.272)

Finanzausgleichsgesetz
Ausführungsverordnung Finanzausgleichsgesetz
Checkliste zur Einreichung

Handbuch Rechnungswesen für Kirchgemeinden im Kanton Thurgau (ökumenisch)
Kontenplan des Kirchenrats für die Kirchengemeinden
Muster und Vorlagen für Anhänge nach HRM2

Checkliste zur Einreichung der Zentralsteuern

Armenfonds-Weisung

Grundsätze internes Kontrollsystem (IKS)
Formular Umsetzung IKS
Finanzplan
Revisionsprotokolle + Leitfaden

 

Finanz- und Rechnungswesen speziell Landeskirche

Bau- und Strukturhilfekredit

Der Bau- und Strukturhilfekredit wurde von der Kath. Landeskirche 1991 auf Initiative von Kirchenratspräsident Dr. Peter Plattner als Bau- und Strukturhilfefonds ins Leben gerufen. Anlass war der Fall des Eisernen Vorhangs. In den ersten Jahrzehnten lag der Schwerpunkt bei der Unterstützung der Diözese Königgrätz (tschechisch: Hradec Králové) in Ostböhmen beim Umbau des ehemaligen Jesuitenkollegs zu einem diözesanen Pastoralzentrum (Nové Adalbertinum). Bischof Karel Otčenášek pflegte dazu eine rege Beziehung mit der katholischen Kirche im Kanton Thurgau.

2010 wurde der Fonds in einen Kredit umgewandelt und die Zwecksetzung ausgeweitet, so dass auch kirchliche Infrastrukturprojekte in Ländern der sog. Ersten Welt unterstützt werden konnten. Nennenswerte Beiträge gingen so auch an das Zisterzienserinnen-Kloster Gwiggen (A) und an Sant'Anselmo Rom (I). Der überwiegende Teil der Unterstützung geht jedoch im Sinn einer kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit an Projekte in Afrika, Lateinamerika und Asien.

Aus den zahlreichen Begehren, die regelmässig eingehen, werden insbesondere solche ausgewählt, zu denen über einzelne Vertrauenspersonen ein direkter Kontakt besteht.

Aktuell stellt die Synode dafür den Betrag von CHF 90'000 pro Jahr zur Verfügung.

 

Reglement für den Bau- und Strukturhilfekredit

Beschluss der Kath. Synode betreffend Bau- und Strukturhilfekredit

Stipendien

Text und Stipendienreglement

 

Stipendienreglement

Anlagenreglement

Der Kirchenrat hat 2021 ein Anlagereglement für Finanzanlagen erlassen, einen Anlageausschuss eingesetzt und ein Büro mit der Anlageverwaltung betraut.

 

Anlagereglement

 

Mitglieder des Anlageausschusses:
Cyrill Bischof
Cornel Stadler
Erwin Wagner
Beat Krähenmann
Maria Streule (Quästorin)

 

Anlageverwalter: Novak, Thurnheer & Partners

Auskunft bei:

Maria Streule

Maria Streule

Quästorin und Revisorin
+41 71 626 11 14

maria.streule@kath-tg.ch