Finanz- und Rechnungswesen für Kirchgemeinden
Grundlagen
Der Kirchgemeinderat verantwortet gegenüber der Kirchgemeindeversammlung das Rechnungswesen der Kirchgemeinde (strategische Ebene). Die Verwalterinnen und Verwalter sind gewählt, um für die Verwaltung der Finanzen und für das Rechnungswesen besorgt zu sein (operative Ebene). Sie können diese Aufgaben selbst wahrnehmen oder jene Person beaufsichtigen, die vom Kirchgemeinderat mit der Aufgabe betraut worden ist.
Für das Finanz- und Rechnungswesen der katholischen Kirchgemeinden bestehen umfangreiche rechtliche Grundlagen:
§ 35 und § 41 LKV, § 36 und § 37 LKG, § 14 bis § 25 KGG
Verordnung über das Rechnungswesen der katholischen Kirchgemeinden (RB 188.251)
Finanzausgleichsgesetz der Kath. Landeskirche TG (RB 188.252)
Rechnungslegungsmodell HRM2
Die Kirchgemeinden haben seit 2020 ihre Rechnungen gemäss einem neuen Kontenplan zu gestalten, der die Vorgaben des Harmonisierten Rechnungslegungsmodells 2 (HRM2) berücksichtigt.
Handbuch Rechnungswesen für Kirchgemeinden im Kanton Thurgau (ökumenisch)
Kontenplan des Kirchenrats für die Kirchengemeinden
Muster und Vorlagen für Anhänge nach HRM2
Projekt "ÖkFibu"
Die Landeskirche bietet den Verwalterinnen und Verwaltern ein Buchhaltungsprogramm an, das fast vollständig vorbereitet ist auf die Anforderungen der Kirchgemeinden. Dabei handelt es sich um Microsoft Dynamics NAV. Das Programm wird auf einem Server im Thurgau betrieben (Firma Root AG in Bürglen) und von der Firma Prisma AG unterhalten.
Der First-Level-Support wird durch Frau Kathrin Nater gewährleistet.
Die Konditionen für eine Teilnahme an diesem ökumenischen Buchhaltungsprogramm ("ökFibu") erfahren Sie beim Quästorat der Landeskirche (maria.streule@kath-tg.ch).
Finanzausgleich
§ zum FA
Finanzausgleichsgesetz der Kath. Landeskirche TG
Ausführungsverordnung Finanzausgleich
Checkliste
Zentralsteuern
§ zu Zentralsteuern
Checkliste zur Einreichung der Zentralsteuern
Armenfonds
Internes Kontrollsystem (IKS)
Text aus neuer RVO
Informationen zum internen Kontrollsystem (IKS) und zu den Grundsätzen eines Finanzplans
Grundsätze internes Kontrollsystem (IKS)
Formular Umsetzung IKS
Finanzplan
Text aus neuer RVO
+ Tool
Revision in den Kirchgemeinden
§ Rechtsgrundlage
...der Rechnungsprüfungskommission der Kirchgemeinde, vor der Kirchgemeindeversammlung (§ 14 KGG)
..Text
Revisionsprotokolle + Leitfaden
Verordnung über das Rechnungswesen der katholischen Kirchgemeinden (RB 188.251)
Verordnung betreffend die Stiftungsaufsicht (RB 188.272)
Finanzausgleichsgesetz
Ausführungsverordnung Finanzausgleichsgesetz
Checkliste zur Einreichung
Handbuch Rechnungswesen für Kirchgemeinden im Kanton Thurgau (ökumenisch)
Kontenplan des Kirchenrats für die Kirchengemeinden
Muster und Vorlagen für Anhänge nach HRM2
Checkliste zur Einreichung der Zentralsteuern
Grundsätze internes Kontrollsystem (IKS)
Formular Umsetzung IKS
Finanzplan
Revisionsprotokolle + Leitfaden
Finanz- und Rechnungswesen speziell Landeskirche
Bau- und Strukturhilfekredit
Der Bau- und Strukturhilfekredit wurde von der Kath. Landeskirche 1991 auf Initiative von Kirchenratspräsident Dr. Peter Plattner als Bau- und Strukturhilfefonds ins Leben gerufen. Anlass war der Fall des Eisernen Vorhangs. In den ersten Jahrzehnten lag der Schwerpunkt bei der Unterstützung der Diözese Königgrätz (tschechisch: Hradec Králové) in Ostböhmen beim Umbau des ehemaligen Jesuitenkollegs zu einem diözesanen Pastoralzentrum (Nové Adalbertinum). Bischof Karel Otčenášek pflegte dazu eine rege Beziehung mit der katholischen Kirche im Kanton Thurgau.
2010 wurde der Fonds in einen Kredit umgewandelt und die Zwecksetzung ausgeweitet, so dass auch kirchliche Infrastrukturprojekte in Ländern der sog. Ersten Welt unterstützt werden konnten. Nennenswerte Beiträge gingen so auch an das Zisterzienserinnen-Kloster Gwiggen (A) und an Sant'Anselmo Rom (I). Der überwiegende Teil der Unterstützung geht jedoch im Sinn einer kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit an Projekte in Afrika, Lateinamerika und Asien.
Aus den zahlreichen Begehren, die regelmässig eingehen, werden insbesondere solche ausgewählt, zu denen über einzelne Vertrauenspersonen ein direkter Kontakt besteht.
Aktuell stellt die Synode dafür den Betrag von CHF 90'000 pro Jahr zur Verfügung.
Reglement für den Bau- und Strukturhilfekredit
Beschluss der Kath. Synode betreffend Bau- und Strukturhilfekredit
Stipendien
Anlagenreglement
Der Kirchenrat hat 2021 ein Anlagereglement für Finanzanlagen erlassen, einen Anlageausschuss eingesetzt und ein Büro mit der Anlageverwaltung betraut.
Mitglieder des Anlageausschusses:
Cyrill Bischof
Cornel Stadler
Erwin Wagner
Beat Krähenmann
Maria Streule (Quästorin)
Anlageverwalter: Novak, Thurnheer & Partners
Auskunft bei:
Maria Streule
Quästorin und Revisorin
+41 71 626 11 14
maria.streule@kath-tg.ch