Die wichtigsten Rechtsgrundlagen der Landeskirche finden sich in drei Erlassen.

Landeskirchenverfassung (LKV)

Die Landeskirchenverfassung (RB 188.21) enthält

  • die Rechtsstellung und den Aufbau der Landeskirche
  • die Aufgaben von Landeskirche und Kirchgemeinden
  • die Zusammensetzung der Organe von Landeskirche und Kirchgemeinden
  • die Zuständigkeiten dieser Organe (Synode, Kirchenrat, Rekurskommission, Kirchgemeindeversammlung, Kirchgemeinderat).

Die Verfassung wurde von der Kath. Synode am 26. November 2020 beschlossen, von den Stimmberechtigten der Landeskirche am 13. Juni 2021 angenommen und vom Grossen Rat des Kantons Thurgau am 4. Oktober 2021 genehmigt. Sie ist seit dem 1. Januar 2022 in Kraft. Die Verfassung basiert auf § 91 bis § 93 der Kantonsverfassung (RB 101).

Landeskirchengesetz (LKG)

Das Landeskirchengesetz (RB 188.22) enthält

  • die Verfahrensvorschriften auf landeskirchlicher Ebene, so z. B. für die Wahl der Synode und für das Verfahren vor der Rekurskommission
  • die genaue Umschreibung der Aufgaben und Zuständigkeiten von Organen, Präsidien, Kommissionen der Synode und des Kirchenrats
  • die Finanzen der Landeskirche (Finanzverwaltung, Zentralsteuer, Finanzausgleich).

Das Gesetz wurde von der Kath. Synode am 26. November 2020 beschlossen und ist seit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

Kirchgemeindegesetz (KGG)

Das Kirchgemeindegesetz (RB 188.23) enthält

  • die Verfahrensvorschriften auf kirchgemeindlicher Ebene, so z. B. für die Durchführung der Kirchgemeindeversammlung, die Pfarrwahl
  • die genaue Umschreibung der Aufgaben und Zuständigkeiten der Rechnungsprüfungskommission und des Wahlbüros
  • die Zusammenarbeit von Kirchgemeinderat und Leitung der Pfarrei.

Das Gesetz wurde von der Kath. Synode am 26. November 2020 beschlossen und ist seit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

weitere Erlasse

Hierarchisch der Verfassung und den beiden Gesetzen untergeordnet gibt es eine Vielzahl weiterer Erlasse. Diese tragen meist die Bezeichnung Verordnung. Dabei handelt es sich sowohl um Erlasse der Synode (Legislative) als auch des Kirchenrats (Exekutive), die einzelne Themenbereiche näher regeln.

Die Erlasse tragen alle eine Nummer aus dem Rechtsbuch des Kantons Thurgau (RB) und sind dort im Kapitel 188.2 zu finden (www.rechtsbuch.tg.ch).

Die Landeskirchenverfassung steht über dem Landeskirchengesetz und dem Kirchgemeindegesetz.
Quelle: Urs Brosi
Die Landeskirchenverfassung regelt die Grundzüge der Aufbauorganisation von Landeskirche und Kirchgemeinden. In den beiden nachgeordneten Gesetzen finden sich die Verfahren und weiterführende Bestimmungen.