Synodalwahlen 2022: vorläufige amtliche Ergebnisse
Gesamterneuerungswahlen 2022
Alle vier Jahre sind sämtliche Behörden neu zu wählen. 2022 stehen diese Gesamterneuerungswahlen wieder an. Erstmals kommt dabei die neue Verfassung der Landeskirche und die beiden neuen Gesetze (LKG, KGG) zum Tragen.
Zu wählen sind:
- am 12./13. Februar 2022: 81 Sitze der Synode (an der Urne)
- bis spätestens 24. Mai 2022: das Kirchgemeindepräsidium, der Kirchgemeinderat, die Rechnungsprüfungskommission, das Wahlbüro
- unter Umständen bis 24. Mai 2022: Die Pfarrer bzw. Gemeindeleiter*innen.
Wahlanordnungsbeschluss
Wahlvorschlag: Formular
Formular, um bei einem Wahlvorschlag alle Angaben vollständig zu machen und zu prüfen.
Einführung für die Leitungen der Wahlbüros
Info-Anlass von Urs Brosi vom 8. Februar 2022
Folien (PowerPoint-Präsentation als PDF)
Wahlprotokoll
Wahlprotokoll mit Rechenfunktion (Excel).
Das Excel-Sheet hat mehrere Reiter: Für die Wahl auf einen Sitz (Präsidium oder Ersatzwahl), auf mehrere Sitze (Mitglieder Kirchgemeinderat), für Leitung der Pfarrei (ohne Ausscheiden der Leerstimmen) und für die Synode.