Bildungsgänge im Thurgau anbieten
Gut 25 Leitungspersonen aus Pfarreien sowie Interessierte nahmen am 20. März an einem Informationsanlass in Weinfelden teil. Vertreter der Landeskirche und Margrith Mühlebach als Vertreterin des Bischofs von Basel informierten über die neuen Bildungsgänge Kirchliche Freiwilligenanimation und Leitungsassistenz. Ersteres ist eine Berufsfelderweiterung für kirchliche Jugendarbeitende sowie Katecheten und Katechetinnen: Sie sollen in Ergänzung zu ihrem bisherigen Arbeitsfeld mithelfen, Freiwillige zu gewinnen, zu fördern und zu begleiten. Als Leitungsassistent/in werden neu Personen mit Kenntnis und Erfahrung im Bereich Führung, Organisation und Administration bezeichnet. Die Deutschschweizerische Ordinarienkonferenz (DOK) hat im Oktober 2018 nach längerer Beratung die Grundlagen für diese zwei Bildungsgänge beschlossen. Die Landeskirche möchte diese nun, wenn genügend Interesse vorhanden ist, im Thurgau anbieten.
Noch nicht am Ziel angelangt
„Persönlich bin ich nicht der Meinung, dass wir mit diesen zwei Weiterbildungen am Ziel angelangt sind, aber es ist ein guter Schritt", betonte Kirchenratspräsident Cyrill Bischof. Die Regionalverantwortliche Margrith Mühlebach bestätigte dies: „Diese zwei neuen Weiterbildungen sind nicht allumfassend, sondern ein Teil von dem, was gebraucht wird. Alle Bischöfe sind sich einig, dass die Leitungen der Pfarreien und Pastoralräume Unterstützung brauchen und dass die unentbehrlichen Freiwilligen begleitet werden und eine Ansprechperson haben sollen." Mühlebach verwies auch darauf, dass die Schaffung der neuen Bildungsgänge durch die früheren Thurgauer Lehrgänge für Bezugspersonen bzw. Seelsorgemitarbeitende forciert worden seien. Für Bischof Felix Gmür und die Bistumsleitung sei es wichtig, dass diese Bildungsgänge einheitlich und in der ganzen Deutschschweiz anerkannt seien. Das ermögliche den Absolventen und Absolventinnen einen Wechsel in andere Kantone. „Mit diesen Weiterbildungen ist ein Schritt in die richtige Richtung unternommen worden", betonte Mühlebach.
Freiwillige begleiten und fördern
Je nach Vorbildung sind für die Berufsfelderweiterung „Kirchliche Freiwilligenanimation" vier bis sechs Module zu absolvieren, was zwei bis drei Jahren in Anspruch nimmt. Für die Module sind Kompetenznachweise zu erbringen. Dazu sind konkrete Projekte durchzuführen und in schriftlichen Arbeiten zu reflektieren; eine eigentliche Abschlussprüfung gibt es hingegen nicht, erklärte Bruno Strassmann, Leiter der kirchlichen Erwachsenenbildung. Monika Iten schilderte aus ihrer praktischen Erfahrung, wie die Arbeit mit Freiwilligen aussehen kann. Die Seelsorgemitarbeiterin im Pastoralraum Nollen-Lauchetal-Thur meinte: „Wichtig ist, dass die Freiwilligen Motivation, Wertschätzung und Unterstützung erhalten. Wenn man gerne mit Leuten zusammen ist, gerne plant und organisiert und den Glauben lebt und weitergibt, mit Menschen lacht, aber auch schweigt, dann ist man am richtigen Ort."
Leitungspersonen unterstützen
Der Bildungsgang „Leitungsassistenz" ist mit zwei Modulen deutlich kürzer und in rund einem Jahr zu schaffen. Er vermittelt jedoch keine Leitungskompetenz, sondern setzt diese voraus. Angesprochen sind Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit bereits in Leitung und Führung fit sind; der Bildungsgang vermittelt ihnen Kenntnisse über die Ziele der kirchlichen Arbeit und die Strukturen der Kirche, so dass sie ihre Kompetenz sinnvoll einbringen können. Das Aufgabenfeld ist im Tandem mit dem jeweiligen Pfarrer oder der Pastoralraumleitung zu definieren. Armin Meusburger, Fachmitarbeiter der Kirchlichen Erwachsenenbildung erklärte das Anliegen: „Die Pfarreileitenden sollen durch die Leitungsassistenten wieder mehr Zeit für die Seelsorge zur Verfügung haben." Als Anschauungsbeispiel für die neue Aufgabe zeigte er, wie Hans Hug seit bald einem Jahr im Pastoralraum Schaffhausen-Reiat als Leitungsassistent tätig ist.
Bildungsgänge im Thurgau anbieten
Urs Brosi, Generalsekretär der Kath. Landeskirche Thurgau, wies darauf hin, dass die neuen Bildungsgänge ab Oktober 2019 am Theologisch-pastoralen Bildungsinstitut (TBI) in Zürich angeboten werden und im Oktober mit einer Kurswoche in Einsiedeln starten. „Als Landeskirche Thurgau haben wir ein enormes Interesse, diese Bildungsgänge auch selbst anzubieten, da wir diese Personen brauchen", erklärte Brosi die Haltung des Kirchenrats. Die Landeskirche habe sich deshalb für diese Aufgabe gerüstet. Was nun noch fehlt, ist die Bedarfsabklärung." Er bat daher die Anwesenden um eine Rückmeldung bis Ende April, ob die Leitungen der Pfarreien und die Kirchenvorsteherschaften einen Bedarf für den einen oder den anderen Bildungsgang sehen und ob sie Teilnehmende schicken wollen. Ende Mai soll der Entscheid bei der Landeskirche Thurgau fallen. Die minimale Teilnehmerzahl liegt bei sieben. „Je nach Bedarf werden wir auch nur Teile davon selbst anbieten", bemerkte Brosi. Für die Ausbildungsmodule, die im Thurgau nicht angeboten werden, besteht dann noch die ordentliche Anmeldefrist beim TBI, welche auf 25. Juni 2019 terminiert ist.
Die offenen Fragen
In der Fragerunde wurde es schnell konkret: In welchen Zeitgefässen würde die Ausbildung im Thurgau angeboten werden? Cyrill Bischof versicherte, dass man in der Lage wäre, auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden Rücksicht zu nehmen. Mit welchem Beschäftigungsgrad dürfe gerechnet werden? Bruno Strassmann erklärte, dass dies nicht allgemeingültig zu beantworten sei, sondern von der anstellenden Kirchgemeinde abhänge; ein Pensum sollte jedoch im Minimum 20 % betragen. Wie viel verdient man als Freiwilligenanimator/in oder als Leitungsassistent/in? In der Besoldungsverordnung werden diese neuen Funktionen noch nicht gelistet und der Kirchenrat hat auch noch keine Empfehlung abgegeben. Ein interessierter Besucher meinte, dass er die Aufgabe sinnvoll, den Namen „Freiwilligenanimator/in" aber schrecklich finde. „Es ist ein Riesenbedürfnis, dass mit Freiwilligen professionell umgegangen wird", war von einer Anwesenden zu vernehmen. Dass die neuen Bildungsgänge von den Bischöfen der Deutschschweiz gemeinsam verabschiedet worden sind, wurde als positive und wichtige Entwicklung gewürdigt. Zum Schluss motivierte Kirchenrätin Anne Zorell-Gross die Anwesenden, sich mit diesen Weiterbildungen auseinanderzusetzen, um so einen wichtigen Schritt für die Weiterentwicklung der Kirche zu gehen.
Ursi Vetter
Rückmeldung aus Pfarreien und Kirchgemeinden sowie Interessenbekundungen für Teilnahme:
bis 30. Juni 2019 an keb@kath-tg.ch
Bildungsgang Leitungsassistent(in)
Leitungsassistenz
Administrative und organisatorische Entlastung für Seelsorgende mit Leitungsverantwortung
Freier Blick für die Seelsorge
Mit der Schaffung von Pastoralräumen oder Seelsorgeeinheiten stieg auch der administrative Aufwand für Leitungspersonen d.i. Pfarrer und andere beauftragte Frauen und Männer. In dieser Verantwortung kommen Seelsorgende häufig an Grenzen. Sitzung reiht sich an Sitzung, und danach geht es häufig wieder an den Schreibtisch. Zudem sind nicht alle Beauftragten geborene Organisationstalente.
„Leitungsassistentinnen und -assistenten“ sollen Pfarrer oder Leitungspersonen vor allem grösserer Organisationseinheiten bei der Administration unterstützen können. In den komplizierten Strukturen kann eine Leitungsassistenz den Blick der Seelsorgenden für das „Eigentliche“ im Dienst an den Menschen und am Evangelium wieder freier machen.
Einen Lehrgang hat der Bildungsrat der katholischen Kirche mit Geschäftsstelle im Schweizerischen Pastoralsoziologischen Institut (SPI) in St. Gallen im Auftrag der Deutschschweizer Ordinarienkonferenz (DOK) entwickelt.
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Aufgaben
Die Leitungsassistenz unterstützt die Leitung einer pastoralen Einheit methodisch und organisatorisch in der Erstellung und Umsetzung von Konzept- und Projektarbeiten.
Sie ist im Auftrag und gemäss Weisung der Leitungsperson verantwortlich für die administrativen Prozesse innerhalb der pastoralen Einheit und stellt die organisatorischen Abläufe zwischen den verschiedenen Fachbereichen sicher.
Verwaltung: Pfarreibücher, Archive und kirchliche Gelder in der pastoralen Einheit, d.i. Budget zuhanden der zuständigen Kirchengemeinden oder Stiftungen, Budget, Controlling.
Kommunikation: intern und extern allenfalls in Zusammenarbeit mit Verantwortlichen für Öffentlichkeitsarbeit.
Vertretung der Leitung: in Kommissionen z.B. für Bau, Finanzen, Friedhof uam. sowie gegenüber staatskirchenrechtlichen Behörden bezüglich Budget usw.
Personalwesen: Erstellung und Aktualisierung des Stellenplans und der Pflichtenhefte der pastoralen Mitarbeitenden, Anstellungsprozesse, Personal(mit)führung und –entwicklung direkt unterstellter technisch-administrativer Mitarbeitenden, Bereitstellung geeigneter Arbeitsinfrastruktur für pastorale Mitarbeitende.
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Quereinstieg leicht gemacht
Für Leitungsassistenz kommen auch Quereinsteigende aus der Wirtschaft infrage. Sie bringen die nötige Fachkompetenz mit, wenn sie z.B. im Management von KMU oder als Direktionsassistenz tätig waren. Aber auch Pfarreisekretärinnen und –sekretäre, die Zusatzqualifikationen erworben haben, sind angesprochen.
Die nötige „Kirchenkompetenz“ wird durch zwei Module im kirchlichen Aus- und Weiterbildungssystem ForModula erworben. Hier werden theologische und organisatorische Grundlagen zum Auftrag der Kirche vermittelt. Die Findung der neuen Berufsrolle bildet das zweite Standbein beim Erwerb der Feldkompetenz. Die Absolventinnen und Absolventen erhalten ein Zertifikat.
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Module
- M 01 Grundzüge Kirche und Pastoral
- Kompetenz: berufsbezogenes institutionelles Basiswissen für Leitungsassistenz (praktisch-theologisches Grundwissen zur Kirche und ihrer Organisationsstruktur in der Schweiz)
- M 35c Leben und Arbeiten in der Kirche
Kompetenz: Situationsgerecht kircheninstitutionelle Kompetenzen anwenden können.
Kirchliche(r) Freiwilligenanimator(in)
Kirchliche(r) Freiwilligenanimator(in)
Berufsfelderweiterung nach dem Fachausweis nach „ForModula“
Freiwilligenengagement in der Kirche fördern
Kirche wird durch vielfältiges Engagement lebendig. Doch das ist heute kein Selbstläufer mehr, auch nicht in der Schweiz mit ihrem traditionell starken Milizengagement. Eine besondere Herausforderung stellt sich der Kirche, wo Freiwillige zunehmend tun, was früher Seelsorgende taten.
Zur professionellen Begleitung von Freiwilligengruppen gibt es eine neue kirchliche Funktion in der Deutschschweiz:
Freiwilligenanimatorinnen und –animatoren helfen zukünftig den Seelsorgeteams in grösser und unübersichtlicher werdenden Strukturen. Dafür qualifiziert ForModula ab 2019 das kirchliche Aus- und Weiterbildungssystem in Modulen. Die Absolventinnen und Absolventen erhalten ein Zertifikat.
Entwickelt wurde der Bildungsgang im Auftrag der Deutschschweizer Ordinarienkonferenz (DOK) durch den Bildungsrat der katholischen Kirche in der Deutschschweiz, dessen Geschäftsstelle im Schweizerischen Pastoralsoziologischen Institut (SPI) in St. Gallen angesiedelt ist. Dort erfolgt auch die Koordination für ForModula.
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Berufsfelderweiterung
Kirchliche Freiwilligenanimation ist eine Weiterqualifikation für Personen mit Fachausweis von ForModula, d.h. für Katechetinnen und Katecheten sowie kirchliche Jugendarbeitende. Je nach Vorbildung sind noch drei bis fünf Module erfolgreich zu besuchen.
Kirchliche Jugendarbeitende können viele Kompetenzen auf die Freiwilligenanimation übertragen. Sie absolvieren nur noch die Module 1, 41, 42. Katechetinnen und Katecheten müssen im Regelfall zusätzlich noch die Module 29 und 33 absolvieren. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.
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Erster Schritt führt zu benevol
Voraussetzung für alle Interessierten ist der Besuch des Lehrgangs „Freiwilligen-Koordination“ des Vereins „benevol“ im Umfang von 3.5 Tagen. Dort werden Basiskenntnisse über die Begleitung von Freiwilligen vermittelt. Damit nutzt die kirchliche Berufsbildung auch öffentlich anerkannte Ressourcen, um mehr Personal für die Seelsorge zu gewinnen.
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Module
- Lehrgang «Freiwilligen-Koordination» des Vereins «benevol» in Biel (4 Tage)
- M 01 Grundzüge Kirche und Pastoral
Praktisch-theologisches Grundwissen zur Kirche und ihrer Organisationsstruktur in der Schweiz - M 29 Methoden der Projektarbeit
Ein Projekt kann im bisherigen Berufskontext, d.h. mit Kindern und Jugendlichen, methodisch erfolgreich durchgeführt werden (Grundlage für M 41) - M 33 Umgang mit Konflikten
In blockierenden sozialen und religiösen Spannungsfeldern durch Mediations-, Konflikt- und Kriseninterventionsprozesse vermitteln können - M 41 Grundzüge der Gemeinwesenarbeit
Lebendige, soziale, vernetzte Strukturen entwickeln, aufbauen und bewirtschaften können - M 42 Berufsfeldgestaltung der kirchlichen Freiwilligenanimation
Eine reflektierte und bewusst eingesetzte Rollenkompetenz im kirchlichen Handlungskontext der Freiwilligenanimation
Beitrag erstellt von: Generalsekretariat und Fachstelle für Kirchliche Erwachsenenbildung der Kath. Landeskirche Thurgau
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