Weinfelden, 5.3.24 (Red.). Am Weiterbildungstag für Kirchgemeinderäte vom 2. März 2024 lag ein Themenschwerpunkt auf der Umnutzung von Kirchgebäuden. Daneben wurde über die Neuerungen der Archivverordnung, finanzielle Themen, das Projekt dual kongruent sowie über weitere Massnahmen in der Präventionsarbeit informiert.
Am inhaltlich umfangreichen Informations- und Weiterbildungstag für Kirchgemeinderäte im Pfarreizentrum Amriswil vom 2. März 2024 referierte Dr. Eva Schäfer über die Verantwortung für Kirchengebäude in Gegenwart und Zukunft. Angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen würden künftig deutlich weniger Kirchengebäude, Gemeindezentren und Pfarrhäuser gebraucht. Kirchengebäude sind Orientierungspunkt, Träger von Erinnerungen und identitätsstiftend. Doch der Abriss von Gebäuden ist nicht unbedingt immer eine Option - führt er nicht zuletzt auch zu deutlichen Veränderungen des Ortsbildes. Und nicht jede Art der Umnutzung ist dabei für jeden Kirchenbau geeignet. Es gilt zu fragen, welche Qualitäten die jeweiligen Bauten haben und was sie ausmacht. Jede Kirche hat einen individuellen Grundriss und darum ist jede Umnutzung eine jeweils für dieses Gebäude individualisierte Umnutzung. Zu den weiteren Herausforderungen gehören die Bausubstanz, die künftige Rechtsform und die Frage wie stark man im Rahmen der Umnutzung in das Gebäude eingreift. Abschliessend identifizierte Frau Dr. Schäfer zweieinhalb Trends:
- Die erweiterte Nutzung, d.h. zusätzlich zur gottesdienstlichen Nutzung erfolgt eine kulturelle, soziale oder administrative Umnutzung.
- Die öffentliche Nutzung, häufig zu kulturellen Zwecken.
- Ein halber Trend ist die Abgabe an andere christliche Denominationen. Es handle sich deswegen um einen halben Trend, da die anderen christlichen Konfessionen ebenfalls die Probleme des Mitgliederschwunds haben.
Anschliessend konnten sich die Anwesenden in zwei Workshops intensiver über die Nutzung und allfällige Umnutzungsmöglichkeiten von Immobilien austauschen. Ein weiterer Workshop behandelte finanzielle Themen wie die Erstellung eines Finanzplans und eines internen Kontrollsystems sowie das System des Finanzausgleichs mitsamt den Änderungen durch das neue Finanzausgleichsgesetz. Ein vierter Workshop stellte das Projekt dual kongruent vor, bei dem es darum geht, angesichts der künftigen Herausforderungen der Kirche die duale Kirchenstruktur von Pfarreien und Kirchgemeinden deckungsgleich (kongruent) zu gestalten.
Weiter wurden die Kirchgemeinderäte und Kirchgemeinderätinnen über die relevanten Änderungen und Neuerungen der Archivverordnung informiert, unter anderem über die elektronische Archivierung, die Schutzfristen, die Akteneinsicht sowie die Veräusserung, Aufbewahrung und Verlust von Kult- und Kunstgegenständen.
Ausserdem wurde als Teil der Präventionsmassnahmen die Selbstverpflichtung zum Verzicht von Aktenvernichtung im Zusammenhang mit Macht- und sexuellem Missbrauch erläutert. Die Katholische Landeskirche verpflichtet sich dazu, relevante Akten betreffend sexuellen Missbrauch dauerhaft aufzubewahren und nicht zu vernichten.
Hermann Herburger
Die Unterlagen dieses und vergangener Weiterbildungstage sind hier zu finden.
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02.04.2024, 11:53