Weinfelden, 5.9.22 (Red.). Für die Amtsperiode 2023-2026 sind im Katholischen Kirchenrat des Kantons Thurgau zwei Sitze neu zu besetzen. Wahlvorschläge sind bis 30. September einzureichen.

Anlässlich der Synode vom 18. November 2022 erfolgen die Wahlen in den Katholischen Kirchenrat des Kantons Thurgau für die Amtsperiode 2023-2026. Der Kirchenrat ist als Exekutive das vollziehende und verwaltende Organ der Landeskirche. Er besteht aus fünf Mitgliedern, wovon zwei aus dem Kreis der Seelsorgenden stammen. An den Sitzungen des Kirchenrats nimmt der Generalsekretär bzw. die Generalsekretärin mit beratender Stimme teil.

Für die Amtsperiode 2023-2026 werden Cyrill Bischof, Cornel Stadler und Ivan Trajkov erneut kandidieren, Cyrill Bischof (wie bisher) auch als Präsident. Domherr Theo Scherrer und Marie-Anne Rutishauser werden nach langjährigem Einsatz nicht mehr kandidieren. Eine Würdigung ihrer Verdienste erfolgt später. Für die Nachfolge kann ein Sitz durch die Pastoralkonferenz (Versammlung der kirchlichen Mitarbeitenden) nominiert werden.

Das Büro der Synode hat den Termin für die Wahlvorschläge festgelegt: Wahlvorschläge, die auf die offizielle Wahlliste zuhanden der Synode aufgenommen werden sollen, sind bis 30. September an Thomas Merz, den Präsidenten der Synode, einzureichen: info@thomasmerz.ch. Es handelt sich allerdings um eine Majorzwahl. Kandidaturen sind auch danach noch möglich; sie können allerdings nicht mehr in die offiziellen Informationen aufgenommen werden.

Thomas Merz, Präsident der Synode der katholischen Landeskirche Thurgau

Kirchenrat
Quelle: Katholische Landeskirche Thurgau
Kirchenrat in der Amtsperiode 2019-2022.  vlnr: Generalsekretär Urs Brosi, Ivan Trajkov, Marie-Anne Rutishauser, Cornel Stadler, Theo Scherrer, Kirchenratspräsident Cyrill Bischof.

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