Die stimmberechtigten Katholikinnen und Katholiken sind alle vier Jahre eingeladen, das Parlament der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau – die Synode – neu zu wählen. Mit der neuen Landeskirchenverfassung, welche an der Volksabstimmung vom Wochenende des 12. und 13. Juni 2021 mit 90% Zustimmung angenommen wurde, ergeben sich folgende Änderungen:
- Die im Kanton wohnhaften ausländischen Katholikinnen und Katholiken sind ab 18 Jahren stimmberechtigt, sofern sie über die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung verfügen.
- Statt elf gibt es analog zu den Kantonsbezirken nur noch fünf Wahlkreise. Diese sind entsprechend grösser.
Die Wahlkreise erhalten pro 1'000 katholische Personen je ein Synodenmandat. In der überwiegenden Mehrheit besteht die Synode aus kirchlich engagierten und interessierten Personen. Pro Wahlkreis sollten jedoch zwei bis vier Seelsorgerinnen oder Seelsorger gewählt werden.
Die Synode ist das oberste Organ der Landeskirche. Sie steuert die Landeskirche über die Wahl von Personen, den Erlass von Gesetzen, die Hoheit über die Finanzen und die Aufsicht über den Kirchenrat. Sie tritt mindestens zweimal pro Jahr zusammen. Die Wahlgeschäfte werden von den Wahlkreisvorsitzenden vorbereitet, die Sachgeschäfte von den Kommissionen.
Die Landeskirche Thurgau bittet alle stimmberechtigten Katholikinnen und Katholiken der Einladung zur Wahl der Mitglieder der Synode am 13. Februar nachzukommen. Die Wahlunterlagen werden per Post zugestellt.
Weitere Informationen zur Synode
13.01.2022 / Kommunikation
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