Begrifflich weg von Laien und Assistenten
19.07.2019 / Bistum Basel, Dr. Markus Thürig, Generalvikar
Ab dem 1. August 2019 gelten im Bistum Basel offiziell folgende Bezeichnungen für Berufsgruppen und Funktionen:
a) Priester bezeichnet die Berufsgruppe; Vikar bzw. Kaplan bezeichnet die Funktion als Mitarbeiter; Pastoralraumpfarrer, Pfarrer, Pfarradministrator und leitender Priester bezeichnet die Funktion in einer Leitungsaufgabe.
b) Diakon bezeichnet die Berufsgruppe; Diakon, Jugendseelsorger, Betagtenseelsorger u.a. bezeichnet die Funktion als Mitarbeiter; Pastoralraumleiter, Gemeindeleiter, Stellenleiter bezeichnet die Funktion in einer Leitungsaufgabe.
c) Theologe/Theologin (bisher: Laientheologe/Laientheologin) bezeichnet die Berufsgruppe; Pfarreiseelsorger/-in (bisher: Pastoralassistent/-in), Jugendseelsorger/-in, Betagtenseelsorger/-in u.a. bezeichnet die Funktion als Mitarbeiter/-in; Pastoralraumleiter/-in, Gemeindeleiter/-in, Stellenleiter/-in bezeichnet die Funktion in einer Leitungsaufgabe.
Diesen drei Berufsgruppen gemeinsam ist das abgeschlossene Theologiestudium, die Berufseinführung im Bistum Basel (oder eine gleichwertige Ausbildung) und die Ernennung/Beauftragung (Missio canonica) durch den Bischof bzw. Bischofsvikar. Die Personen aus einer dieser drei Berufsgruppen werden als Seelsorger/Seelsorgerin bezeichnet.
d) Katechet/Katechetin bezeichnet die Berufsgruppe; unterschieden wird nach Ausbildungsniveau zwischen Katechet/-in (RPI/KIL/FH), die mit einer Missio canonica durch den Bischof bzw. Bischofsvikar beauftragt sind, und Katechet/-in (nach ForModula), die mit einer Beauftragung durch die Leitung der Pfarreiarbeiten. Die Bezeichnung Religionspädagoge/Religionspädagogin wird nicht verwendet, weil damit der spezifisch kirchliche Verkündigungsauftrag zu wenig akzentuiert und das schulisch-pädagogische Wirken zu einseitig betont wird. Der Auftrag der Katecheten/Katechetinnen wird umfassender verstanden.
Die neuen Bezeichnungen werden ab dem 1. August 2019 verwendet. Dokumente jeglicher Art, in denen die bisherigen Bezeichnungen verwendet werden, behalten ihre Gültigkeit. Sie werden nach und nach angepasst. Die Änderungen beziehen sich ausschliesslich auf die Berufsgruppen- bzw. Funktionsbezeichnung. Es gibt damit keine Änderungen in Fragen der Zulassung, der Berufsprofile, der Anstellung oder Ähnlichem.
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