Bischof Gmür nimmt Stellung zum «Fall Küng»

Der wegen Missbrauchs verurteilte Priester Stefan Küng hätte in Riehen Pfarrer werden sollen. Bischof Felix Gmür unterstützte ihn. Der Priester habe sich aber nicht an die Abmachungen mit dem Bischof gehalten und das Riehener Stimmvolk nicht vollumfänglich über seine Vergangenheit informiert, sagte Gmür nach dem verunglückten Resozialisierungsversuch am Mittwoch in Solothurn vor den Medien.

Mitte Januar wurde über die Medien bekannt, dass der Priester einem 15-jährigen Jugendlichen nicht nur die Füsse massiert, sondern auch Bauch und Brust gestreichelt hatte. Küng nahm daraufhin seine Kandidatur für die Pfarrstelle in Riehen zurück.
Der Bischof von Basel unterscheidet bei dem ganzen Wahlprozedere zwei Phasen: Die Zeit, bevor die genauen Details im Thurgauer Strafbefehl am 13. Januar bekannt wurden, und die Zeit danach. Gmür machte vor den Medien deutlich, dass er als Bischof die Organisation der Kirche in der Schweiz als duales System respektiert habe. Zuständig für die Wahl des Pfarrers war die Pfarrwahlkommission Riehen unter der Leitung ihres Präsidenten Stefan Suter.

Die Vorgaben

In Kenntnis des Vorlebens des Priesters habe Gmür dessen Einsatz in Riehen an drei Vorgaben geknüpft. Diese hiessen: Volle Transparenz beim Wahlverfahren, ein Coaching und keine Kinder- und Jugendarbeit in der Pfarrei. Zudem habe sich der Bischof bei seinem Entscheid auf vier Gutachten gestützt, von denen er zwei selber in Auftrag gegeben habe.
Das forensische Gutachten habe die Rückfallquote des Priesters bei einer Skala von eins bis neun mit eins angegeben. Die Staatsanwaltschaft im Thurgau habe den Tatbestand des Priesters als «leicht» eingestuft. Zudem habe das Gericht kein Berufsverbot ausgesprochen. «Küng hätte also durchaus irgendwo eine Arbeit mit Kindern aufnehmen können», erklärte Gmür.

Respekt der Wahlgremien

Aus diesem Grund habe er sich im Vertrauen auf den Priester für die Resozialisierung Küngs eingesetzt und zwar unter Respektierung der Verfassung der Landeskirche, also der kantonalen kirchlichen Körperschaft. Um das Verfahren nicht zu umgehen, habe er auch darauf verzichtet, Küng als Vikar oder Pfarreiadministrator in Riehen einzusetzen, sagte der Bischof.

Der Priester habe sich jedoch während des Wahlverfahrens nicht an das Versprechen gehalten, Transparenz zu schaffen, dies ein letztes Mal bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung in der Pfarrei Riehen am 10. Januar. Dort weigerte er sich, den Thurgauer Strafbefehl öffentlich zu machen.
Der Bischof präzisierte vor den Medien, dass im Kanton Basel die Wahl allein der Kirchgemeinde obliege. «Es gibt ein demokratisches Wahlverfahren. Wehe, wenn sich ein Bischof in dieses einmischt. Ich habe Küng aber gesagt, dass er alles sagen muss», führte der Bischof in Solothurn aus. Ob der Priester sich an die Abmachung gehalten hatte, hätte der Bischof erst nach der abschliessenden Wahl durch die Kirchgemeinde feststellen können.

«Änderung der Regeln»

Er habe seine Lehren aus dem Geschehen in Riehen gezogen, sagte der Bischof. Er werde auf die Präsidenten der Landeskirchen zugehen und darüber reden, wie die Kirche in Zukunft mit der Öffentlichmachung von Strafanzeigen beim Wahlprozedere von kirchlich Angestellten umgehen soll und zu welchem Zeitpunkt diese publik gemacht werden sollen. Für Gmür ist eine «Änderung der Regeln» denkbar.
Der Bischof hielt in Solothurn fest, dass die Pfarrwahlkommission Küng am 28. August 2017 «ohne Rücksprache mit mir» gewählt habe. Er selber habe sich bemüht, «so transparent wie möglich und wie nötig» zu informieren. Seine Hände seien durch den Persönlichkeitsschutz gebunden gewesen. Über die Details zum Fall des Priesters seien die Gutachter und die vatikanische Glaubenskongregation informiert gewesen.

Das Verschweigen ist die «Katastrophe»

Für Gmür ist es eine «Katastrophe», dass der Priester nicht offen informiert habe. Der Bischof werde nun mit dem Priester schauen, wie es mit seiner Anstellung im Bistum weiter gehen soll. Bereits am Donnerstag trifft er die Seelsorgenden der Region Basel. Gmür geht davon aus, dass er auch mit den Gemeindemitgliedern in Riehen reden werde. Küng war seit 2015 Aushilfspfarrer in Riehen.

Die Chronologie

Der Priester wurde 2010 wegen eines sexuellen Vergehens mit einem Minderjährigen im Kanton Thurgau verurteilt. Publik wurde, dass er einen Knaben am Fuss massierte. Küng wollte nun Pfarrer in Riehen werden und wurde von der Pfarrwahlkommission im August 2017 auch zum Pfarrer gewählt. Diese Wahl unterlag dem fakultativen Referendum.

Nachdem Zweifel daran aufkamen, dass es sich bei der sexuellen Handlung nur um eine Fussmassage gehandelt haben könnte, wurde in Riehen das Referendum ergriffen, das Ende September 2018 zustande kam. Die Wahl durch das Kirchenvolk in Riehen wurde auf den 10. Februar 2019 angesetzt. Diese ist nun hinfällig geworden.

Georges Scherrer, kath.ch

 
Bischof Felix Gmür erklärt sein Vorgehen bei der Medienkonferenz am 23. Januar 2019.
 
Bild: Georges Scherrer, kath.ch

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