Zitate, Sprüche, Gedichte - Hilfreiche Links
Ein Zitat, ein Ausspruch, ein kurzer prägnanter Text oder eventuell ein kurzes Gedicht können wir immer wieder einmal gebrauchen: in einem Brief, zu einem Glückwunsch, für eine Trauerkarte… oder eingestreut in eine Rede oder einen Vortrag, in eine Predigt oder eine Ansprache…
Kurz und treffend, einfühlsam und berührend, anregend oder herausfordernd – wie oft sind wir froh, wenn wenige Worte unsere Gedanken auf den Punkt bringen oder etwas veranschaulichen und verdichten.
Vielleicht haben auch gewisse Zitate unser Leben in irgendeiner Weise beeinflusst und geprägt. Erfahrungen, Sichtweisen, Lebensweisheiten, Hoffnungen, Wünsche, Ziele… Möglicherweise ist eines zu einem Lebensmotto, zu einem Leitsatz geworden.
Manche Zitate können uns helfen, unser Leben bewusster und tiefgründiger zu gestalten oder sie machen uns auf das Wesentliche aufmerksam oder rufen uns wieder etwas in Erinnerung.
Viele Zitate sind vielleicht klug und weise oder machen nachdenklich, andere sind humorvoll, ironisch oder aufrüttelnd. Ist nicht heute ein guter Moment in unserem Zitatenschatz wieder einmal zu stöbern oder überhaupt einen anzulegen!
Hier einige Web-Links mit den entsprechenden Impulsen:
www.aphorismen.deGrosse Sammlung mit Sprüchen, Aphorismen, Gedichten (z.T. mit Quellenangabe)
https://de.wikiquote.org
Zitatensammlung und Sprichwörter von Wikipedia
https://de.wiktionary.org/wiki/Verzeichnis:Deutsch/Sprichw%C3%B6rter
Sprichwörter deutsche
www.gedichte-zitate.com
Zitate und Gedichte
https://lebensweisheiten-sprueche.ch
Lebensweisheiten (ohne Quellenangaben)
www.sprichworte-der-welt.de
Sammlung von Sprichwörtern
www.zitate.eu und www.zitate.net
Zitate und Aussprüche (z.T. mit Quellenangabe)
www.zitate.de, www.zitate-aphorismen.de und www.zitatezumnachdenken.com
Zitate (ohne Quellenangabe)
Noch ein Wort zu Zitaten und zum Urheberrecht im öffentlichen Gebrauch
Die Verwendung von Zitaten ist durch das Urheberrecht geregelt und unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, ohne dass eine Erlaubnis des Urhebers eingeholt oder diesem eine Vergütung gezahlt werden muss. Die allgemeine Begründung dafür ist, dass Zitate der kulturellen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung einer Gesellschaft dienen.
Zitate sind gewöhnlich mit einer Quellenangabe zu versehen. Allerdings dürfen nur jene Werke ein Zitatrecht beanspruchen, die selbst urheberrechtlichen Schutz geniessen (d.h. mit eigener „Schöpfungshöhe“ – das sind Werke, die unabhängig von ihrem Wert oder Zweck, geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst sind und einen individuellen Charakter haben. Die (wirtschaftlichen) Interessen des Urhebers bzw. Rechteinhabers des zitierten Werkes dürfen durch ein Zitat nicht über Gebühr eingeschränkt werden.
Zitate unterliegen dem Änderungsverbot, doch sind Kürzungen zulässig, wenn sie den Sinn nicht entstellen.
Schweizer Bestimmungen
Art. 25 Zitate des Urheberrechtsgesetzes (URG) lautet:
«¹ Veröffentlichte Werke dürfen zitiert werden, wenn das Zitat zur Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung dient und der Umfang des Zitats durch diesen Zweck gerechtfertigt ist.
² Das Zitat als solches und die Quelle müssen bezeichnet werden. Wird in der Quelle auf die Urheberschaft hingewiesen, so ist diese ebenfalls anzugeben.»
Wenn es der Zitatzweck rechtfertigt, darf ein Zitat auch ein ganzes Werk (z.B. ein Gedicht) umfassen.[4] Dabei muss bei Sprachwerken ein inhaltlicher Bezug des zitierenden Textes auf das zitierte Werk bestehen.
«Dieser inhaltliche Bezug bestimmt auch über den zulässigen Umfang des Zitats. Soweit er fehlt, lässt sich die Übernahme des zitierten Werkes in den zitierenden Text nicht durch das Zitatrecht rechtfertigen. Zweck und Umfang des Zitats sind derart aufeinander bezogen, dass das Zitat im Vergleich zum zitierenden Text keine selbständige Bedeutung oder sogar die Hauptbedeutung beanspruchen darf...»
Schweizerisches Bundesgericht (BGE 131 III 480)
Wir wünschen allen Newsletter-Lesenden eine inspirierende Zeit!
Weinfelden, 10. Juni 2020 / Bruno Strassmann
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