Beschlüsse des Kirchenrats
Der Kirchenrat hat im Zeitraum Juni bis September 2024 unter anderem beschlossen:
Betr. Kirchgemeinden:
- Der Kirchenrat genehmigt die Kirchgemeindeordnungen mehrerer Kirchgemeinden.
- Der Kirchenrat genehmigt eine Grunddienstbarkeit Durchleitungsrecht für Schmutzwasserleitung der Kirchgemeinde Fischingen.
- Der Kirchenrat genehmigt eine Änderung des Kirchenfondsreglements der Kirchgemeinde Hagenwil.
- Der Kirchenrat genehmigt eine Sanierung der Glockenanlage der Kirche St. Peter und Paul in Homburg.
- Der Kirchenrat genehmigt Änderungen in der Zusammenarbeitsvereinbarung der Kirchgemeinden Kreuzlingen-Emmishofen und Ermatingen.
- Der Kirchenrat genehmigt eine Personaldienstbarkeit Benützungsrecht Aufbahrungsraum der Kirchgemeinde Pfyn.
- Der Kirchenrat genehmigt eine Sanierung des ehemaligen Pfarrhaus Au der Kirchgemeinde Fischingen.
Betr. Landeskirche
- Der Kirchenrat beschliesst eine Ausführungsordnung zum Finanzausgleichsgesetz der Katholischen Landeskirche Thurgau.
- Der Kirchenrat beschliesst die Seelsorge- und Diakoniebeiträge für das 2. Trimester 2024.
05.11.2024, Hermann Herburger, stv. Generalsekretär
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