Nach den Bundesratsbeschlüssen vom 26.05.2021 gelten ab 31.05.2021 folgende Lockerungen:

Veranstaltungen ohne Publikum sind bis max. 50 Personen erlaubt. 

Dies betrifft beispielsweise Führungen in Museen, Treffen von Vereinsmitgliedern oder andere Veranstaltungen im Unterhaltungs- und Freizeitbereich. Auch hier gilt Masken- und Abstandspflicht.

Veranstaltungen mit Publikum sind mit folgenden Einschränkungen möglich:

  • Die maximale Anzahl Besucherinnen und Besucher ist beschränkt auf 100 Personen drinnen und 300 Personen draussen – dies gilt auch für Gottesdienste. Mitwirkende Personen sind nicht mehr mitzuzählen.
  • Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal die Hälfte der Raumkapazität.
  • Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske muss immer getragen werden. Der Gang zur Kommunion ist zulässig.
  • Zwischen den Besucherinnen und Besuchern muss jeweils ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
  • In den Gottesdiensten darf die versammelte Gemeinde ab dem 19. April 2021 wieder singen; allerdings müssen die Gottesdienstbesucher auch zum Singen die Schutzmaske tragen. Chorgesang in Innenräumen ist noch nicht erlaubt, jedoch dürfen Kirchenchöre im Freien wieder singen.
  • An Publikumsveranstaltungen ist Essen und Trinken auf den Sitzplätzen erlaubt, wenn die Kontaktdaten erhoben werden.  


Bitte prüfen Sie die spezifischen Regelungen vor Ort - auf der Pfarrei-Website oder direkt beim entsprechenden Pfarramt.

Spezifische Informationen für kirchliche Bereiche finden Sie unter www.kath-tg.ch/de/corona

26.05.2021 / Kommunikationsstelle Landeskirche

Regeln ab 31.05.2021
Quelle: BAG

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